Antwort 12.07.2024 von Doris Ahnen SPD
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Das Hamburgische Grundsteuergesetz verfolgt für die Frage der Lastenverteilung im Bereich der Grundsteuer B das Prinzip der Äquivalenz.
Die neue Grundsteuer kommt den Kommunen zu Gute. Bewohnte Grundstücke werden von der Steuer begünstigt. Die Anzahl der Bewohner*innen wird nicht berücksichtigt.
Die Abgeordnetenentschädigung und deren Anpassung sind im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz geregelt
Der Grundsteuerfreibetrag fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).