Antwort 17.01.2026 von Götz Frömming AfD
Über das Verbot einer Partei entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht.
Über das Verbot einer Partei entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht.
Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, sich auf allen Ebenen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht einzusetzen. Wir handeln aus unserer Geschichte heraus als älteste demokratische Partei Deutschlands, im Kampf gegen den Faschismus und an der Seite derer, die heute besonders von rechtsextremer Gewalt bedroht sind.
Die AfD ist keine normale Partei, sie bedroht unsere Demokratie und unser Zusammenleben.