Antwort 10.09.2026 von Isabell Huber CDU
Ein Parteiverbot bleibt die äußerste Maßnahme einer wehrhaften Demokratie und wird die notwendige politische Auseinandersetzung nicht ersetzen.
Ein Parteiverbot bleibt die äußerste Maßnahme einer wehrhaften Demokratie und wird die notwendige politische Auseinandersetzung nicht ersetzen.
Wir wollen ein AfD-Verbotsverfahren sorgfältig prüfen. Liegt eine tragfähige Beweislage vor, müssen die Verfassungsorgane konsequent handeln.
Es braucht aus meiner Sicht ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD.
Die im Gutachten benannten Aspekte und Strategien der AfD decken sich auch mit meiner persönlichen Erfahrung im parlamentarischen Alltag. Ich unterstütze daher die Einleitung eines Verbotsverfahrens.