(...) Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen sowie einer Kontenübersicht für Erst- und Weiterbewilligungsanträgen. (...)
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(...) Denn die Arbeitsschutzregeln, mit der Aufforderung überall wo es möglich ist Homeoffice zu anzubieten und zu nutzen, gelten gleichermaßen für öffentliche Behörden und Wirtschaft. (...)
(...) In der Tat werden Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung seit dem Beginn des neuen Jahres wieder auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. (...)
(...) die Rechtsgrundlage für die Verordnung zum Homeoffice befindet sich in der Tat nicht im Infektionsschutzgesetz (...)
(...) Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III noch einmal verbessert, erweitert und aufgestockt (...)
(...) Da es sich bei der vorgenannten Angelegenheit um eine zivilrechtliche Fragestellung handelt, wurde mein ursprüngliches Schreiben an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (...)