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Bis eine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes (ärztliche Therapiefreiheit) eine 4. Impfung verabreicht werden.
Über die genaue Ausgestaltung einer Impfpflicht beraten derzeit die Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
Grundsätzlich halte ich es für die sinnvollste Variante - so gehe auch ich vor - mit meinem Arzt Zweckmäßig- und Notwendigkeiten von Impfungen abzuklären und mich an ärztlichen Rat zu halten
die Kapazitäten wurden seit Beginn der Pandemie sogar ausgebaut, allerdings gibt es personelle Engpässe im Pflegebereich.