Antwort 26.04.2023 von Ingo Bodtke FDP
Als Vorsitzender des Liberalen Mittelstands Sachsen-Anhalt e.V. vertrete ich die Auffassung, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stärker entlastet werden müssen
Als Vorsitzender des Liberalen Mittelstands Sachsen-Anhalt e.V. vertrete ich die Auffassung, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stärker entlastet werden müssen
Eine Karenzzeit für Vermögen gibt es im SGB XII nicht.
Aufwendungen für Unterkunft werden nach geltender Rechtslage übernommen, wenn sie angemessen sind.
Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht, weil die volle Erwerbsminderung schon vor Erfüllung der Wartezeit von 60 Beitragsmonaten eingetreten ist.
Auskunft zu Leistungen des Arbeitslosengelds II oder Sozialhilfe können Sie bei den für Sie zuständigen Behörden erfragen.