Antwort 19.09.2025 von Sebastian Fiedler SPD
Während dort eine Kündigung unmittelbar zum Zeitpunkt der Preiserhöhung möglich ist, greifen in der GKV gesetzliche Kündigungsfristen.
Während dort eine Kündigung unmittelbar zum Zeitpunkt der Preiserhöhung möglich ist, greifen in der GKV gesetzliche Kündigungsfristen.
Meine Krankenkasse hat nach Prüfung entschieden, dass der Studententarif weiterhin möglich ist. Ein Mandat stellt keine Erwerbsarbeit im Sinne des SGB dar.
Wir halten die bestehende Freibetrag-Lösung nach wie vor für sinnvoll