Antwort 12.06.2022 von Christian Lindner FDP
Die Pendlerpauschale gilt bereits unabhängig des gewählten Verkehrsmittels, wodurch bei steigenden Energiepreisen ein Anreiz zu Alternativen besteht.
Die Pendlerpauschale gilt bereits unabhängig des gewählten Verkehrsmittels, wodurch bei steigenden Energiepreisen ein Anreiz zu Alternativen besteht.
zur Bepreisung von agrarrelevanten Treibhausemissionen gibt es verschiedene Ansätze, die jeweils Vor- und Nachteile aufweisen. Dabei können exemplarisch sowohl eine konkrete Besteuerung produktionsbedingter THG-Emissionen, wie z. B. eine spezifische Abgabe auf den Düngemittelverbrauch, als auch eine grundsätzliche Verbrauchssteuer für tierische Produkte einen signifikanten Beitrag zur gezielten Reduzierung spezifischer Emissionen leisten.
Wir werden uns an das beschlossene Gesetz halten und, wie bereits erwähnt, versuchen das 1,5-Grad Ziel noch vor 2032, im Jahr 2030, zu erreichen.