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Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt.
Die konkrete Entscheidung bezüglich der genannten Strecke obliegt allerdings nicht dem Bund. Dies ist alleine Sache des Landes und der Kommunen.
Bei Radwegen an Landesstraßen ist das Land zuständig. Auch wir wollen im Land mehr für den Radwegeausbau tun.
Es wird übrigens von vielen Politikerinnen und Politikern als „Königsklasse“ beschrieben.
Zu ihrer ostdeutschen Biografie hat Katrin Göring-Eckardt sich ebenfalls ausführlich in einem Interview geäußert.