Antwort 29.11.2022 von Christel Oldenburg SPD
baurelevante Maßnahmen dürfen dann durchgeführt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die statistische Prüfung der Arbeiten ausgestellt hat.
baurelevante Maßnahmen dürfen dann durchgeführt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die statistische Prüfung der Arbeiten ausgestellt hat.

ÖPNV ist nötig und selbstverständlich Klima-&Umweltschutz!Bestandschutz,Ressourcennutzung!Darum trassennahen Ausbau so schonend wie möglich!Mensch und Natur vor Profit!

Zum Anreiz des ÖPNV gehört auch ein verbilligtes monatliches Landesticket / Einführung eines 365 € Tickets.
uns ist die schwierige Lage des Schienengüterverkehrs, der in besonders krasser Weise von steigenden Strompreisen betroffen ist, bewusst.