Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt.
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Im laufenden parlamentarischen Verfahren wird der Gesetzentwurf weiter beraten. Ihre Kritikpunkte leite ich gerne an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen weiter.
In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.
Versicherungsfremde Leistungen müssen fair finanziert werden, aber reine Verschiebungen zwischen Töpfen lösen das Problem nicht.
Gestatten Sie mir vorab eine Klarstellung: Mein Vorschlag bezog sich nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auf die gesetzliche Rentenversicherung. Konkret habe ich mich für die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung ausgesprochen, in die neben Arbeitnehmern auch Selbständige, Beamte und Abgeordnete einzahlen.