Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.09.2025 von Georg Eisenreich CSU
Antwort 15.07.2025 von Jörg Blöming CDU
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung.
Antwort ausstehend von Bernd Wegner CDU
Antwort 11.06.2026 von Ulrich Commerçon SPD
Für eine Klärung Ihres Anliegens empfehle ich Ihnen, sich auch an die Vertretungen der Arbeitnehmerschaft bzw. Ihre jeweiligen Interessenvertretungen zu wenden.
Antwort 22.07.2025 von Nicolas Zippelius CDU
Derzeit ist auf Bundesebene keine pauschale Beihilferegelung geplant.
Antwort 09.07.2025 von Lena Silke Otto SPD
Die bestehenden Rückstände sind bekannt und werden innerhalb der Verwaltung aktiv thematisiert