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ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.
Im Gesamtprozess waren einerseits die Abstimmungen auf EU-Ebene, andererseits die Diskussionen innerhalb der Fraktionen, zwischen Regierung und Opposition sowie in den föderalen Strukturen der Bundesrepublik für die Verschiebungen ursächlich
Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst evident sind:
Das kann ich als Kinder- und Jugendärztin nicht einfach abtun und werde deshalb dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Ergeben sich aus den hier veröffentlichten Fragen und Antworten der letzten Tage.