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vielen Dank für Ihre Frage. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde mittlerweile die Boosterimpfung auch für Unter-18-Jährige freigegeben, was ich persönlich auch für richtig halte unter unterstütze.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Personen unter 18 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen schon heute eine COVID-19-Auffrischungsimpfung erhalten.
Die Bundesregierung und die Bundesländer tun alles dafür, dass der für Kinder und Jugendliche so wichtige Präsenzunterricht weiterhin stattfinden kann. Daher hat sich die Ampel-Koalition auch auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt, das flächendeckende Schließungen von Schulen nicht zulässt.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Bevölkerung vor einer Seuche und gewährt ihm die Möglichkeit, tief in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, um die Ausbreitung einer Seuche zu verhindern.