Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen
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Aus dem Gutachten sind bisher keine gesetzgeberischen Konsequenzen gefolgt. Die Bundesregierung berät, wie damit umzugehen ist und ob hier ein gesetzgeberischer Bedarf besteht (Allerdings ist eine Reform der Heilpraktikerrechts nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht explizit aufgeführt.)
Ich kann dir versichern, dass wir künstlerische Therapien sehr ernst nehmen und keinesfalls wollen, dass diese wegfallen.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Ich gehe davon aus, dass die Novellierung der Gebührenordnungspositionen auch auf der Agenda der fachlich zuständigen Bundesgesundheitsministerin eine wichtige Rolle spielt.
Reform der Psychotherapeutenausbildung richtig, aber noch nicht abgeschlossen. Länder sind zuständig, Bund hat erste Erleichterungen geschaffen.