Versorgung psychisch Kranker(Kinder) nach Beihileverordnung: wann werden Gruppentherapien für psychisch Kranke endlich angemessen honoriert
Sehr geehrter Herr Frei, wann werden Gruppentherapien für psychisch Kranke endlich angemessen honoriert. Mit 46.22 für 100 Min liege ich bei 2,3 fachem Satz knapp unter Mindestlohn, wenn ich den Praxiskostenaufwand von ca 25 Eur (Personal und Sachkosten) abziehe. Dieser Satz ist seit 20 Jahren nicht geändert worden! Wann kommt die neue GOP? Die Abrechnung mit den Analogziffern (max 24 Std) löst nicht das Versorgungsproblem! Gruß Thomas S. .(Vorstandsmitglied D3G, Praxisinhaber auf dem LAND, der keine Nachfolge findet!!)
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Situation als in der Versorgung tätiger Therapeut auf dem Land. Das von Ihnen angesprochene Thema der Vergütung von Gruppentherapien, insbesondere im Bereich der psychischen Erkrankungen von Kindern, ist von großer Bedeutung und wird seit längerem in Fachkreisen und der Politik diskutiert. Ihre Hinweise zu den derzeitigen Sätzen, den seit vielen Jahren unveränderten Regelungen und den praktischen Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Nachfolgesuche in ländlichen Regionen verdeutlichen den Handlungsbedarf. Mir ist bewusst, dass Übergangslösungen wie Analogabrechnungen strukturelle Probleme in der Versorgung nicht dauerhaft lösen können. Die konkrete Ausgestaltung und Anpassung der Gebührenordnungspositionen liegen in erster Linie in der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, auch wenn es an bestimmten Stellen stärker ruckelt. Politik kann hierbei Impulse setzen, den Dialog fördern und auf Verbesserungen hinwirken, gerade mit Blick auf die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und dafür, dass Sie Ihre Erfahrungen so klar einbringen. Ich gehe davon aus, dass die Novellierung der GOP auch auf der Agenda der fachlich zuständigen Bundesgesundheitsministerin eine wichtige Rolle spielt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
