Wir sorgen mit dem Rentenpaket II dafür, dass sich Menschen dauerhaft auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen können
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Renten sind aufgrund der nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig.
Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes.
So werden grundsätzlich anhand des Tarifabschlusses die Pensionen erhöht, wie auch die Rentenerhöhungen sich grundsätzlich an der gesamten Lohnentwicklung der Arbeitnehmer orientieren.