Antwort 17.08.2023 von Ronja Kemmer CDU
ALG 1 berechnet sich nach Ihrem erwerbstätigen Einkommen und nicht nach Regelsätzen wie beim Bürgergeld.
ALG 1 berechnet sich nach Ihrem erwerbstätigen Einkommen und nicht nach Regelsätzen wie beim Bürgergeld.
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zuerst einmal gebe ich Ihnen Recht, dass langzeitarbeitslose Menschen häufig multiple Vermittlungshemmnisse haben.
Wirtschaftswachstum, Verbesserung beim Zuverdienst, und Einwanderungsbeschränkungen
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de