(...) Vielmehr wird für jeden Hersteller ein spezifischer Grenzwert errechnet, der auf dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht der Herstellerflotten beruht. (...) Sollte sich abzeichnen, dass es den Autoherstellern nicht gelingt, die Flottengrenzwerte in dem Zeitraum zu erreichen, z.B. weil technische Entwicklungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, müssen Übergangzeiträume geschaffen werden. (...)
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(...) Die Bundesregierung hat anlässlich des "Nationalen Forums Diesel" vier Expertenrunden ins Leben gerufen; eine davon beschäftigt sich mit "Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten". Zu möglichen Hardware-Nachrüstungen von Diesel-Fahrzeugen wurden durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mehrere wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben. Ergebnisse dieser Expertenrunde liegen noch nicht vor. (...)
(...) Dieses Problem ist einer der Gründe weshalb wir uns gegen die Dieselsubventionierung aussprechen und ein Ende des fossilen Verbrennungsmotors fordern. (...)
(...) 1. Es ist nicht erfoEs ist nicht erforderlichf Messdaten des Umweltbundesamts zu stützten, da das Verkehrsministerium selbst Messungen durchführt und diese den gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmisionsschutz-Gesetzes (BImschG) entsprechen. (s. (...)
(...) Aktuell sind mir aber keine Erkenntnisse bekannt, die zu einer Änderung der Typzulassungen durch das Kraftfahr-Bundesamt führen würden. Die verkehrsrechtliche Bewertung ergab bislang für die bereits im Betrieb befindlichen inländisch typgenehmigten Fahrzeuge keine Schlussfolgerungen, die in der Folge als geänderte Grundlagenbescheide der Zulassungsbehörden kraftfahrzeugsteuerrechtlich wirksam würden und geänderte Steuerbescheide zur Konsequenz haben könnten. Insoweit stellt sich die Frage einer steuerstrafrechtlichen Verantwortung bislang nicht. (...)