Frage an Alexander Hoffmann von Dirk W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
den Dieselskandal gibt es seit 2015. Serienreife Nachrüstungen für einen SCR Kat in Dieselfahrzeugen gibt es seit 2018. Experimentell ist seit Jahren bekannt, dass eine Nachrüstung Erfolg verspricht. Der Hersteller verweist auf fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen und darf meine KfZ nicht nachrüsten trotz technischer Fähigkeit zur Nachrüstung. Wieso hat es der Gesetzgeber in drei Jahren nicht geschafft für die mögliche Nachrüstung von Dieselfahrzeugen gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen?
MfG
D. W.
Sehr geehrter Herr Winkelbach,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Juli. Die Bundesregierung hat anlässlich des "Nationalen Forums Diesel" vier Expertenrunden ins Leben gerufen; eine davon beschäftigt sich mit "Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten". Zu möglichen Hardware-Nachrüstungen von Diesel-Fahrzeugen wurden durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mehrere wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben. Ergebnisse dieser Expertenrunde liegen noch nicht vor. "Zu einer möglichen Hardwarenachrüstung von Diesel-Pkw und deren Auswirkungen ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen", schreibt das BMVI.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alexander Hoffmann, MdB