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Ich halte die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen für absolut sinnvoll und begrüße, dass dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen Einzug gefunden hat.
Um die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu stärken, hat der bayerische Gesetzgeber im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) ein allgemeines Informationszugangsrecht geschaffen (vgl. Art. 39 BayDSG).
Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken.
Transparenz öffentlicher Verwaltung