Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme.
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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Wie in meiner Antwort vom 18.12.2023 ausgeführt, hatten Leistungsberechtigte nach dem BVG (sowohl die Beschädigten als auch die Hinterbliebenen) keinen eigenständigen Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.
Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.
Antwort ausstehend von Eugen Schmidt AfD

Antwort 27.06.2024 von Josip Juratovic SPD
Inflationsausgleichsprämie Krankheit
Antwort 07.06.2024 von Thomas Hering CDU
Ungeachtet dessen ist aufgrund einer Regelung in der Landeshaushaltsordnung bereits die erste Tranche an Hessische Landesbeamtinnen und Beamte ausgezahlt worden.