Wer nur nicht arbeiten möchte, hat die Solidarität der Gemeinschaft nicht verdient.
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Vor dem Hintergrund dessen wäre im Zuge der Zusammenfassung von Rentnern und Pensionären in einem einheitlichen Rentensystem insbesondere darauf zu achten, dass diese Zusammenfassung unter Wahrung des Bestandes der Renten und Pensionsansprüche erfolgt, wie er durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich garantiert und vorgegeben ist.

Gegenüber dem Ziel der Anhebung des Rentenniveaus und dessen existentieller Bedeutung für die betroffenen Seniorinnen und Senioren darf dieser Umstand jedoch kein durchgreifend entgegenstehendes Hindernis sein!
Den wichtigsten Hebel für eine verlässliche Altersvorsorge und einen möglichst geringen Rentenbeitragssatz sind gute Löhne und eine breite Basis derer, die in die Rente einzahlen
selbstverständlich werden auch Pensionen von Beamten besteuert. Genau wie Renten, sofern die Schwellenwerte überschritten werden.