Antwort 03.08.2025 von Thorsten Rudolph SPD
Die Argumentation, der Beitrag für Bürgergeldbeziehende sei nicht kostendeckend, widerspricht dem der Sozialversicherung innewohnenden Solidaritätsprinzip.
Die Argumentation, der Beitrag für Bürgergeldbeziehende sei nicht kostendeckend, widerspricht dem der Sozialversicherung innewohnenden Solidaritätsprinzip.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich
Bürgergeldempfänger sind in Deutschland krankenversichert, wobei die Beiträge in der Regel vom Jobcenter übernommen werden.
GKV entlasten, Gerechtigkeit stärken: Bürgergeld-Beiträge müssen aus Steuern finanziert werden, nicht auf dem Rücken der arbeitenden Mitte!