Die Sonderregelung sieht für den Dienst an der Waffe vor, dass vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleiben soll, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall gestellt wird.
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Antwort 12.06.2024 von Schahina Gambir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 24.04.2024 von Ulrike Scharf CSU
Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre als möglicher Schritt nur unter engen Voraussetzungen möglich, um überhaupt Erfolg auf eine Zulassung zu haben.
Antwort ausstehend von Alex Dorow CSU
Antwort 22.04.2024 von Katrin Staffler CSU
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Antwort 24.04.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung.
Antwort 16.04.2024 von Matthias W. Birkwald Die Linke
eben mir haben noch zwei weitere Abgeordnete meiner Gruppe sich bei der Abstimmung enthalten. Meine Enthaltung ist durch persönliche Bedenken und Zweifel begründet, welche auch durch die parlamentarische Debatte sowie weitere Gespräche und Lektüren in deren Umfeld nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten.