Antwort 03.08.2022 von Georg Kippels CDU
WE hat gemäß § 44 Absatz 1 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz einen Anspruch auf 2,6 Milliarden Euro für die endgültige und sozialverträgliche Stilllegung der Braunkohlekraftwerke.
WE hat gemäß § 44 Absatz 1 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz einen Anspruch auf 2,6 Milliarden Euro für die endgültige und sozialverträgliche Stilllegung der Braunkohlekraftwerke.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sowie der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 200 € entlasten wir die Mitte unseres Landes um über 10 Milliarden Euro.
Auch Bürgerinnen und Bürger in kleinen Gemeinden müssen die Möglichkeit haben, ohne eigenen PKW mobil sein zu können. Hierbei ist es auch wichtig, dass der ÖPNV bezahlbar bleibt und eine angemessene Alternative zum eigenen PKW darstellt.
Dieses Instrument der Ampel-Regierung ist bereits ausgelaufen. Die Wirkung war in der Tat begrenzt. Wir hatten das im Plenum mehrfach kritisiert (...)