Antwort 26.07.2022 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen bezieht.
es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen bezieht.
Wir haben uns inzwischen getroffen und alles besprochen.
Ihre Petition ist vom PETI akzeptiert und wird von diesem nun federführend bearbeitet. Der IMCO ist nur in Kenntnis gesetzt.
Leider ist hier ein genaues Datum schwer vorherzusagen.