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Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar auf eine stufenweise Öffnung bis hin zum Auslaufen aller Maßnahmen am 19. März verständigt hat.
Nach dem 20.3. sollte auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz entfallen.
Ich spreche mich für eine Verbesserung der Arbeitnehmer*innen-Situation hinsichtlich des Doppelbesteuerungsabkommens aus und hoffe, dass die jeweiligen Regierungen sich auf entsprechende Regelungen verständigen.
Mein Ziel ist es, mindestens eine 46-Tage-Grenze in dem Doppelbesteuerungsabkommen zu verankern.