Das hängt von der jeweiligen Kasse ab. Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind die üblichen 1 % Erhöhung vorgesehen.
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Da sich die Leistung individuell an der tatsächlichen Situation der Antragsstellerrin oder des Antragstellers bzw. der oder des Leistungsberechtigten orientiert, sollten Sie weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung bei den für Sie zuständigen Trägern der Sozialhilfe einholen.
Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für Menschen beschlossen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen
Es ist natürlich wichtig, Sie und andere Rentnerinnen und Rentner in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen.
Die Trennung zwischen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einerseits und Bürgergeld andererseits hat gute Gründe. Denn es macht einen Unterschied, ob ein Existenzsicherungssystem für Menschen zuständig ist, die erwerbsfähig sind oder aber für Menschen, die nicht beziehungsweise nicht mehr erwerbsfähig sind.