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Richtig ist, dass ab 2024 möglichst jede neu einzubauende Heizung zu 65 Prozent mit EE betrieben werden soll. Der Entwurf sieht nach jetzigem Stand ab 2024 aber weder das Verbot noch das Herausreißen bestehender Gas- und Ölheizungen vor.
da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion zu wenden, in deren thematischen Zuständigkeitsbereich sie fällt.
Bestandsgebäude: Anschluss an Wärmenetz, Stromheizung (gut gedämmte Gebäude), Biomasseheizung, Hybridheizung oder Gasheizung, die nachweislich Erneuerbare nutzt
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.