Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Es wird nun darum gehen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in konkrete Gesetzesvorlagen zu überführen.
Im Bürgergeld (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) wird Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach folgender Maßgabe berücksichtigt: Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt.
Mir und meiner Fraktion, der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist es vor allem wichtig, den Menschen die Wärmewende zu ermöglichen. Dafür müssen Förderungen stärker die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen.
Daher liegt eine mögliche Auszahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Anbei übermittele ich Ihnen meine Stellungnahme