Antwort 16.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Nach meiner Kenntnis können im Iran erworbene Rentenansprüche grundsätzlich auch im Ausland geltend gemacht werden
Nach meiner Kenntnis können im Iran erworbene Rentenansprüche grundsätzlich auch im Ausland geltend gemacht werden
Ich verspreche Ihnen, dass wir weiter an der Verbesserung der Lebensgrundlage von Rentnerinnen und Rentnern arbeiten werden.
Die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte in den Existenzsicherungssystemen richteten sich grundsätzlich an verschiedene Personenkreise.