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Die Vermeidung einer "doppelten Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung für zukünftige Rentenjahrgänge als auch die Beseitigung einer eventuell eingetretenen "doppelten Besteuerung"
Zur Anerkennung der Arbeitslosenzeiten gilt Folgendes: Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet.
Der von Ihnen geforderte Umbau zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung durch Einbeziehung aller Gruppen und damit auch derjenigen Gruppen, die bisher eigenen Alterssicherungssystemen unterliegen, würde eine grundlegende Veränderung der bestehenden Alterssicherungssysteme darstellen
die Rentenerhöhungen sind an die Lohnsteigerungen gekoppelt, diese wiederum werden zwischen den Tarifparteien vereinbart.