Eine Impfpflicht lehnen wir ab. Wir stehen für Eigenverantwortung und nicht für Zwang.
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Ungeimpfte sind nicht nur länger infektiös, sie stecken sich auch selbst wesentlich häufiger an und haben öfter schwere Krankheitsverläufe. Die 2G-Regelung ist daher vor allem auch ein Schutzmaßnahme für dieser Gruppe.
Uns scheint nicht nur die Maßnahme vollkommen unangemessen, sondern auch nicht kontrollierbar.
Dagegen sind jedoch Lebensbereiche ausgenommen, die unmittelbar den Grundbedürfnissen dienen, also z.B. der Gang zum Lebensmittelgeschäft, wofür es keinen Schnelltest bedarf. Damit haben die Bürger:innen freie Entscheidungsmöglichkeiten.
Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).