
Antwort 13.02.2023 von Cornelia Seibeld CDU
die Planungen für das Neubaugebiet sehen neben der Berliner Mischung mit Sozialwohnungen auch Wohneigentum und Mieten im mittleren Segment vor.

die Planungen für das Neubaugebiet sehen neben der Berliner Mischung mit Sozialwohnungen auch Wohneigentum und Mieten im mittleren Segment vor.
Ich empfehle, sich mit offenen Fragen bzgl. Erwerbsminderungsrente/Pflegegeld an die zuständige Rentenversicherung bzw. Pflegeversicherung zu wenden.
Ein Pflegeheim darf grundsätzlich nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflege, Investitionskosten und ggf. noch Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Rechnung stellen
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erscheinen mir einige Sachverhalte nicht eindeutig genug, um sie hier öffentlich und möglichst abschließend beantworten zu können