Antwort 27.01.2025 von Mario Czaja CDU
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab.
In dieser Woche diskutiert der Bundestag über ein mögliches Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Ich unterstütze den Antrag.
Als Sozialdemokratie stehen wir in der Tradition des Kampfes gegen den Faschismus und an der Seite der Millionen Menschen aus der Zivilgesellschaft, die deutlich gemacht hat: „Nie wieder ist jetzt!“