Antwort 13.05.2020 von Daniel Günther CDU
(...) Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichtsbehandlungen – ab 18. Mai wieder tätig werden. Es sind jedoch strenge Hygiene-Auflagen zu beachten. (...)
(...) Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichtsbehandlungen – ab 18. Mai wieder tätig werden. Es sind jedoch strenge Hygiene-Auflagen zu beachten. (...)
Sehr geehrter Herr Blum,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Mai 2020, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
(...) Es freut mich aber, Ihnen mitzuteilen, dass am 16. Mai der gastronomische Betrieb in Baden-Württemberg teilweise wieder erlaubt wurde. (...)