Antwort 17.10.2023 von Edgar Franke SPD
Voraussichtlich Ende dieses Jahres/ Anfang nächsten Jahres geht es ins Gesetzgebungsverfahren
Voraussichtlich Ende dieses Jahres/ Anfang nächsten Jahres geht es ins Gesetzgebungsverfahren
Der von der Bundesregierung vorliegende Gesetzentwurf, zu dem am 18. Oktober 2023 im Bundestag eine erste Lesung stattfand, vernachlässigt weiterhin sehenden Auges die erheblichen Gesundheitsrisiken, mit denen Cannabiskonsum insbesondere für junge Menschen einhergehen kann.
An anderer Stelle habe ich eine aktuellere Frage Ihrerseits beantwortet.
Natürlich muss es in einem pluralistischen und freiheitlichen Rechtsstaat staatlich gesetzte Grenzen und Verbote geben. Anders kann man eine solche Gesellschaft nicht organisieren.
ja, freigeben