Antwort 17.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Die Eigentümergemeinschaft halte ich für den richtigen Klagegegner. Die Novelle wird evaluiert werden.
Die Träger der Einrichtungen oder deren Leiter dürfen das nicht verbieten oder einschränken. Wenn Plätze frei sind, müssen sie einen Wechsel möglich machen.
Eine Änderung des WEG ist vorerst nicht geplant. Die Novellierung des WEG im Jahr 2020 brachte dem Kläger stattdessen viele Vorteile und Erleichterungen.