vielen Dank für Ihre Frage. Die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind im Grundgesetz geregelt und die entsprechende Ausgestaltung im Konkordat bzw. im Staatskirchenvertrag festgelegt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.03.2022 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Antwort 11.02.2022 von Ann-Veruschka Jurisch FDP
Das Grundgesetz sieht keine strikte Trennung vor. In der Koalition haben wir uns verständigt, hierauf weiter hinzuwirken.
Antwort 16.03.2022 von Delara Burkhardt SPD
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien ist eine zunehmende Trennung von Staat und Kirche fest verankert.
Antwort 10.02.2022 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mir ist die in Deutschland praktizierte sogenannte „hinkende“ Trennung von Kirche und Staat im Rahmen des Grundgesetzes kein Dorn im Auge.
Antwort 27.04.2022 von Patrick Breyer PIRATEN
Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich auf ein bundespolitisches Thema, für welche ich nicht der richtige Ansprechpartner bin
Antwort 23.03.2022 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Allerdings gelten weder für die Kirche noch für sonstige religiöse oder weltanschauliche Organisationen Sonderrechte, die staatliches Recht verdrängen könnten.