Wird nun eine Reform des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften/Kirche erarbeitet, denn eine Echte Trennung von Kirche und Staat steht schließlich in der Verfassung?

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Delara Burkhardt
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Frage von Jochen T. •

Wird nun eine Reform des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften/Kirche erarbeitet, denn eine Echte Trennung von Kirche und Staat steht schließlich in der Verfassung?

Es gibt bisher Probleme mit der Trennung von Staat und Kirche, dies wird deutlich wenn die Staatsanwaltschaft im Falle des Organisierten Missbrauches
keine Hausdurchsuchungen macht sondern von der Institution selber ausgewähltes vorgelegt bekommt.
Eine juristische Sonderstellung für Theologen ist gesetzeswidrig!
Beleg:https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/kirche-missbrauchsskandal-es-darf-keine-sonderbehandlung-fuer-die-kirche-geben-id61655386.html
Es sollte zudem überlegt werden die Besuche von Priestern in JVA s zu verbieten denn dies schwächt den Apparat und es unterläuft den Sinn der Strafe wenn es Hilfe von Strukturen gibt welche selber Kriminell sind das gilt auch für Imame der DITIB(Beamte Erdogans und Helfer des MIT).
Religionsfreiheit kann auch mit dem austeilen von Schriften ermöglicht werden.
Beleg:https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug/jva-rockenberg/dienste/seelsorge
Der Staat hilft der Kirche zudem beim Geld/Steuern sammeln, Warum?
Es Reicht.Bitte Macht was

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Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Frage.  

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien ist eine zunehmende Trennung von Staat und Kirche fest verankert. Dort ist zu lesen:

„Kirchen und Religionsgemeinschaften
Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft. Wir schätzen und achten ihr Wirken.
Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen
Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen. Wir entwickeln das Religionsverfassungsrecht im Sinne des kooperativen Trennungsmodells weiter und verbessern so die Beteiligung und Repräsentanz der Religionsgemeinschaften, insbesondere muslimischer Gemeinden. Dazu prüfen wir, ob hierfür Ergänzungen des Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften notwendig sind und erörtern dies in enger Abstimmung mit den betroffenen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften binden wir in diesen Prozess ein. Wir bauen die Ausbildungsprogramme für Imaminnen und Imame an deutschen Universitäten in Zusammenarbeit
mit den Ländern aus.“ (im Koalitionsvertrag zu finden auf Seite 111)

Besonders im Fokus stehen soll die Aufarbeitung von Missbrauch durch die Kirchen in Deutschland. Das ist, wie wir aktuell sehen, ein dringendes Problem, bei dem Handlungsbedarf besteht.

Ferner will die neue Bundesregierung nach 16 Jahren Regierung unter der Dominanz einer christlichen Partei endlich dafür sorgen, die neue Lage der Religionsvielfalt mehr anzuerkennen. Denn die Arbeit von Kirchen jeder Art ist für die Zivilgesellschaft wichtig und sollte gefördert werden.

Das ist ein arbeitsintensives Feld. Ich bin gespannt, wie sich das in den kommenden Jahren entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen

Delara Burkhardt  

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