Antwort 15.07.2024 von Joachim Herrmann CSU
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht stehe ich voll und ganz hinter dem Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. In diesem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass ich mich auch nicht etwa für eine Abschiebung der ukrainischen Wehrpflichtigen ausgesprochen habe.