Antwort 20.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.
Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, ohne dabei den humanitären Kern des Asylrechts infrage zu stellen.
Berichte, wonach er bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, beruhen auf einem Missverständnis: Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum.