Antwort 21.12.2023 von Katja Mast SPD
Ich verweise auf das aktuelle Statement meiner Kollegin Dagmar Schmidt und meines Kollegen Dirk Wiese:
Ich verweise auf das aktuelle Statement meiner Kollegin Dagmar Schmidt und meines Kollegen Dirk Wiese:
Ich sehe die Dringlichkeit und teile die Ungeduld. Es ist bedauerlich, dass Cannabis bisher nicht auf der Tagesordnung steht.
in der Regel stehen die Tagesordnungen immer spätestens am Freitag vor einer Sitzungswoche fest.
Damit kommen wir dem Bitten des Bundesrates und der Länder sowie der Gewerkschaft der Polizei nach einem Puffer direkt nach dem Beschluss nach.
ja, das Gesetz beinhaltet Regelungen zur Amnestie, die nach dem Inkrafttreten dann auch anzuwenden sind.
Wir haben gemeinsam vereinbart spätestens bis zur KW 50 im Deutschen Bundestag mit der 2./3. Lesung das CannG im Deutschen Bundestag abzuschließen.