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Die Reform der Lohnsteuerklassen ist, wie Sie richtig schreiben, ein wichtiges Anliegen für eine gerechtere Verteilung von Einkommen innerhalb der Ehe und zur Vermeidung von negativen Anreizen zur Auf- oder Ausweitung einer Beschäftigung, insbesondere für Frauen.
Das Ehegattensplitting soll damit zwar nicht abgeschafft werden, aber zumindest sollen Fehlanreize, die es jetzt gibt, korrigiert und das Steuerrecht entsprechend verändert werden
Wir haben bei unserem Parteitag am 20. Februar 2021 u.a. die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV beschlossen:
Zum derzeitigen Zeitpunkt liegt uns noch kein Gesetzentwurf vor. Grundsätzlich unterstützen wir jedoch geschlechtergerechte Steuermodelle statt Ehegattensplitting.