Antwort 09.04.2024 von Beate Walter-Rosenheimer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt im Übrigen nur die Korrektur des Geschlechtseintrags und die Änderung der Vornamen im Personenstand neu. Es ist klar zu unterscheiden zwischen dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung und dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung.