Antwort 11.07.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
um die Entlastung durch die Energiepreispauschale sozial gerecht auszugestalten und nicht nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen, unterliegt sie der Einkommensteuer.
um die Entlastung durch die Energiepreispauschale sozial gerecht auszugestalten und nicht nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen, unterliegt sie der Einkommensteuer.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sowie der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 200 € entlasten wir die Mitte unseres Landes
Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zu wenden