Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort 24.06.2022 von Christian Lindner FDP
Mit unseren Koalitionspartnern haben wir ein Maßnahmenpaket mit schnellen, spürbaren und breiten Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft und besonders Betroffene vereinbart
Antwort 15.09.2021 von Stefan Liebich Die Linke
Einen politischen Interventionsbedarf sehe ich bei der geschilderten Sachlage zunächst einmal nicht.
Antwort 01.09.2021 von Gregor Gysi Die Linke
Ich rate Ihnen, eine Anwältin bzw. einen Anwalt, die bzw. der im Gesundheitsrecht spezialisiert ist, dazu zu befragen.
Antwort 19.08.2021 von Katrin Werner Die Linke
Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD