Frage an Katrin Werner bezüglich Gesundheit

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Katrin Werner
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Frage von Rudolf A. •

Frage an Katrin Werner von Rudolf A. bezüglich Gesundheit

Meine Frage an Sie ist. Ich bin seit 2019 leukämie krank. Ich bekomme derzeit befristet volle EWR Rente. Die LVA lässt sich immer Zeit. Das kann nicht sein. Bei der Berechnung. Was tun Sie dagegen, das es nicht mehr solange dauert?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ayl,

ich setze mich für eine moderne und effiziente Verwaltung ein. Die Verwaltung muss den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und das heißt, sie muss schnell und zuverlässig sein. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Digitalisierung. Wenn wir uns ansehen, dass wichtige Kommunikation immer noch über das Faxgerät abgewickelt wird, ist es kaum verwunderlich, dass viele Verwaltungsakte für die Menschen, um die es geht, zeitraubend und aufwendig sind. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung erleichtert neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen. Zudem brauchen wir mehr Personal in den Verwaltungen, um bürokratische Abläufe zu beschleunigen.
Auch bei der Rentenversicherung sehen wir großen Nachbesserungsbedarf. Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Wir fordern, die unsozialen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten zu streichen oder sie durch eine wirkungsgleiche Maßnahme zu kompensieren.
Durch diese Maßnahmen wollen wir dafür sorgen, dass die Menschen zum einen schneller das bekommen, was ihnen zusteht. Zum anderen wollen wir sicherstellen, dass niemand im Alter oder wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung von Armut bedroht ist.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Werner