Antwort 04.07.2025 von Ansgar Heveling CDU
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Solche strukturellen Veränderungen brauchen politische Stabilität und einen langen Atem.
Ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat wichtige Leitplanken für die Haushaltsführung gesetzt – insbesondere zur Verwendung von Notkrediten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das nehme ich sehr ernst. Selbstverständlich möchte ich mich an die Regeln und Bestimmungen der Landesverfassung halten.
Es gibt in der Bildungspolitik Baden-Württembergs Reformen, die wir damals bewusst angestoßen, aber bis heute nicht konsequent zu Ende geführt haben. Drei zentrale Punkte liegen mir dabei besonders am Herzen: