Antwort 01.07.2026 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Der Einsatz von Section Control erfordert konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen, die derzeit noch nicht gewährleistet sind. Dabei gilt es die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu achten.
Die von Ihnen angesprochenen verkehrspolitischen Fragestellungen sind vielschichtig und umfassen zahlreiche unterschiedliche Aspekte. Für einen vertieften Austausch stehe ich gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Raserei auf Berlins Straßen unterbinden