Antwort 10.05.2023 von Nese Erikli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Interessen des Denkmalschutzes und die der Energiewende müssen abgewogen werden. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des GEG enthält eine Ausnahmeregelung.
Die Interessen des Denkmalschutzes und die der Energiewende müssen abgewogen werden. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des GEG enthält eine Ausnahmeregelung.
FAQ zu den geplanten Neuregelungen im Gebäudeenergiegesetz: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html